Erklärung zur Zugänglichkeit
Die CRECAT hat sich verpflichtet, ihre Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites des öffentlichen Sektors und von Anwendungen für mobile Geräte zugänglich zu machen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zugänglichkeit von Websites des öffentlichen Sektors und von Anwendungen für mobile Geräte in spanisches Recht umgesetzt wird. Europäisches Parlament und Rat. Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für das Unternehmensportal www.crecat.comStatus der Einhaltung
DieseWebsite entspricht teilweise der Verordnung 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der Nichtübereinstimmung der unten aufgeführten Aspekte.Inhalt nicht zugänglich
Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich: – Nichteinhaltung der Verordnung 1112/2018 1. Aufgrund der Automatisierung einiger Veröffentlichungen kann es Seiten mit falscher HTML-Tag-Schachtelung geben. 2. Es gibt PDF-Dokumente, die nicht mit der Verordnung konform sind, obwohl einige von ihnen eine HTML-Alternative haben, die mit der Verordnung konform ist. 3. Auf einigen Webseiten können Bearbeitungsfehler vorhanden sein. – Unverhältnismäßiges Laden 1. Nicht anwendbar. -Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der bestehenden Gesetzgebung fallen.- Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten sowie vor dem 20. September 2018 veröffentlichte Anwendungen, die nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Kommentare und Kontakte
Sie können Mitteilungen über Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2 der RD 1112/2018) machen, wie z.B.:- einen möglichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Website melden
- andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte zu übermitteln
- jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website über das Kontaktformular auf dieser Website machen.