Erklärung zur Zugänglichkeit
Die CRECAT hat sich verpflichtet, ihre Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites des öffentlichen Sektors und von Anwendungen für mobile Geräte zugänglich zu machen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zugänglichkeit von Websites des öffentlichen Sektors und von Anwendungen für mobile Geräte in spanisches Recht umgesetzt wird. Europäisches Parlament und Rat. Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für das Unternehmensportal www.crecat.com
Status der Einhaltung
DieseWebsite entspricht teilweise der Verordnung 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der Nichtübereinstimmung der unten aufgeführten Aspekte.
Inhalt nicht zugänglich
Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich: – Nichteinhaltung der Verordnung 1112/2018 1. Aufgrund der Automatisierung einiger Veröffentlichungen kann es Seiten mit falscher HTML-Tag-Schachtelung geben. 2. Es gibt PDF-Dokumente, die nicht mit der Verordnung konform sind, obwohl einige von ihnen eine HTML-Alternative haben, die mit der Verordnung konform ist. 3. Auf einigen Webseiten können Bearbeitungsfehler vorhanden sein. – Unverhältnismäßiges Laden 1. Nicht anwendbar. -Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der bestehenden Gesetzgebung fallen.
  1. Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten sowie vor dem 20. September 2018 veröffentlichte Anwendungen, die nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
2. Contenuti multimediali in diretta. 3.Contenuti multimediali preregistrati su base temporanea della sessione plenaria e delle conferenze stampa, o pubblicati prima dell’entrata in vigore del Regio Decreto. 4. Servizi di mappatura e cartografia online. Preparazione della presente dichiarazione di accessibilità La presente dichiarazione è stata preparata il 28 ottobre 2019 e si basa sui rapporti sull’accessibilità del web dell’Osservatorio dell’accessibilità. La data dell’ultima revisione è il 29 settembre 2020.
Kommentare und Kontakte
Sie können Mitteilungen über Zugänglichkeitsanforderungen (Artikel 10.2 der RD 1112/2018) machen, wie z.B.:
  1. einen möglichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Website melden
  2. andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte zu übermitteln
  3. jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website über das Kontaktformular auf dieser Website machen.
Die Mitteilungen werden vom IT-Service empfangen und verarbeitet.
Bewerbungsverfahren
Es wird ein angemessenes und wirksames Durchsetzungsverfahren eingerichtet, das im Falle einer unbefriedigenden Antwort auf die Mitteilung oder das Ersuchen angewendet wird. [Pendiente]
Optionaler Inhalt
Diese Website: Sie wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Zugänglichkeitsstandards und -vorschriften und unter Beachtung der in den Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG 2.1) definierten Prüfpunkte der Priorität 2 (AA) erstellt. Sie entspricht den Anforderungen der Norm UNE-EN 301549 v1.1.2:2015, unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018. Sie ist für die korrekte Anzeige auf Desktop-, Tablet- und Mobilgeräten mit einer Mindestauflösung von 1280×1024 konzipiert. Sie wurde mit der Auszeichnungssprache HTML5 und CSS 3 Style Sheets erstellt. Sie wurde für die Verwendung von nicht-intrusivem Javascript entwickelt und bietet für den Fall, dass Ihr Browser dies nicht unterstützt, eine entsprechende Alternative ohne Javascript.